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Qualitätsnachhilfe

Die von ASS bereits im Jahr 2002 in Gang gesetzte Qualitätsdiskussion im Nachhilfebereich (s. ASS-sticht, März 2002) wurde mit Erfolg in die Studienkreis GmbH hineingetragen mit dem Ergebnis, dass beim Studienkreis ein Fachausschuss “Qualitätskriterien” eingerichtet wurde, in dem ASS-Mitglieder federführend tätig wurden. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle für diese aufopfernde Tätigkeit.

Ende 2004 konnte ein Qualitätskriterienkatalog vorgelegt werden, auf dessen Grundlage sich seit Anfang 2005 die ersten Studienkreisschulen zunächst intern überprüfen ließen. Ende 2005 erfuhr der Qualitätskriterienkatalog in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland, einem anerkannten und unabhängigen Unternehmen in Sachen Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern, weitere Präzisierungen vor allem hinsichtlich seiner Prakizierbeit bei Kontrollprüfungen (Audits). Auf diesem Weg wurden Standards entwickelt mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Nachhilfe als solche benennen zu können, sie für Verbraucher erkennbar und vergleichbar zu machen, um so für mehr Transparenz auf dem mitunter grauen bis dubiosen Nachhilfemarkt zu sorgen. Die Standards sind seit Anfang 2006 in einer umfangreichen Prüfliste dokumentiert und können hier sofort eingesehen und als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Qualitätsstandard Nachhilfe


Wann ist Nachhilfe qualitativ hochwertig?


Qualitativ hochwertige Nachhilfe kann an einer Reihe von Punkten festgemacht werden: Wie sind Qualität und Kompetenz bei der Erstberatung, wie wird die individuelle Förderung des Schülers gewährleistet, wie wird Lernfortschritt festgestellt, welche Größe hat die Lerngruppe, von welcher Art ist die Qualifizierung der Lehrkräfte, über welche lernbezogene Ausstattungen verfügt das Institut und wie ist die Transparenz bei den vertraglichen Regelungen.

Ein gute Kundenbetreuung beginnt mir einer umfassenden Lernberatung. Über die Möglichkeiten, die das Schulsystem des eigenen Bundeslandes für Schüler und Eltern bereit hält (Schulwechsel, Schulartwechsel, Versetzungsordenung, Probeversetzung, Notenaussetzung etc.), muss man Sie als Kunde selbstverständlich kompetent informieren können.

Von zentraler Bedeutung bei einer guten Nachhilfeeinrichtung ist die Qualität der individuellen Förderung, die mit einem Eingangstest (Lerncheck zur Überprüfung von Lernweisen, Konzentrationsfähigkeit und Souveränität bei der Erledigung der Hausaufgaben und der Vorbereitung auf Klassenarbeiten), einer ersten Lernstandsbestimmung (Probeunterricht), durch die Dokumentation der Zeugnisnoten, und der Dokumentation des Elterngesprächs zu beginnen hat. Zur individuellen Förderung des Schülers gehören weiter die Kontinuität des Unterrichts (kein Unterrichtsausfall von Seiten des Instituts), Fächerwechsel oder Fächerergänzung (wenn Defizite in einem Zweitfach auftreten) sowie Zusatzstunden etwa vor Klassenarbeiten zur Wiederholung oder Abbau von Prüfungsängsten. Eine gute Nachhilfeschule wird auf eine optimale Interaktion von Schüler und Lehrkraft achten und gegebenenfalls die Lehrkraft austauschen, sie wird in Ihrem Auftrag gerne ein Fachgespräch mit dem Lehrer des Schülers an der öffentlichen Schule führen und zu Ihrer Information dokumentieren. Folgelernstandsbestimmungen dienen der Ermittlung des Lernfortschritts. Das rein fachbezogene Lernen ist durch die Vermittlung von Lernstrategien bzw. Lerntechniken (durch zusätzliche Lernkompetenzkurse) und das Heranführen an virtuelle Lernangebote (z.B. Matheforum.de, ZUM.de etc.) zu ergänzen und abzurunden. Unterrichtsstunden, die von Seiten des Schülers rechtzeitig abgesagt werden, werden gutgeschrieben (Gutstundensystem).

Die Größe der Lerngruppen darf eine vertraglich festgelegte Schülerobergrenze nicht überschreiten (max. 5 Schüler). Die fachliche Qualifizierung des Nachhilfelehrers ist durch entsprechend vorhandene Dokumente (Zeugnisse) jederzeit belegbar. Zu seiner nachhilfespezifischen Qualifizierung werden neben einer Einstiegsmappe interne Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Diese Punkte werden bei einer Hospitation des Unterrichts durch den TÜV-Auditor überprüft.

Das Vorhandensein von ausreichenden und aktuellen Unterrichtsmaterialien in einer gut zugängigen Präsenzbibliothek ist selbstverständlich. Die Einrichtung der Nachhilfeschule muss unterrichtsgerechten Ansprüchen genügen (Tafeln, Flip-Charts etc.), rechtliche Sicherheitsbestimmungen (wie Brandschutz, Fluchtwegekennzeichnung, Erste-Hilfe-Paket für Sofortmaßnahmen bei Unfällen) müssen erfüllt sein.

Eine gute Kundenbetreuung ist selbstverständlich. Hierzu zählt neben der genannten Erstberatung die persönlichen Folgegespräche und ein fazitziehendes Abschlussgespräch. Schließlich muss eine rechtlich einwandfreie Vertragsregelung zwischen dem Nachhilfeinstitut und dem Kunden zustandekommen (Laufzeit, Kündigungsrecht, Anmeldegebühr etc.). Neben den Geschäftsbedingungen muss der Vertrag weitere wichtige Punkte enthalten, wie z.B. eine transparente Preisgestaltung, eine Ferienregelung und die Garantie des Datenschutzes.

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